Gemeinde geht zu Mobilfunkmast auf Distanz

Kommunalpolitik

Nach gut einstündiger Debatte zwischen dem Gemeinderat und den Herren Pfeifer und Pfefferle vom Mobilfunkanbieter O2 Germany wurde der bisher vom Gemeinderat zur Prüfung vorgeschlagene Standort für einen Mobilfunkmasten zur Versorgung des Gemeindegebietes mit UMTS bei der gestrigen Gemeinderatssitzung abgelehnt: Auf der Schul- und Breitensportanlage an der Mozartstraße, so das einstimmige Votum, soll kein Handymast errichtet werden.

Vorangegangen war zunächst eine Information seitens O2 über die derzeitige Versorgungslage mit UMTS. Mit den momentan vorhandenen Standorten an der Autobahn und nahe des ICE-Tunnels bestehe ein Versorgungsgrad von ca. 55 Prozent des Gemeindegebietes, mit dem neuen Masten auf dem Sportplatz wären ca. 93 Prozent versorgt - ein optimaler Standort aus Sicht des Betreibers. Der ebenfalls vorgeschlagene Standort auf einer landwirtschaftlichen Halle an der Wettstettener Straße führe zu einem Versorgungsgrad von ca. 74 Prozent. Damit jedoch, so der bei O2 für die Akquisition zuständige Herr Pfeifer, könne ein Mobilfunkstandort nicht wirtschaftlich betrieben werden. Der Gemeinderat gab sich mit den gelieferten Berechnungen, Tabellen und Grafiken nicht zufrieden. Ausschlaggebend für die letztliche Abkehr vom Sportplatz als Standort war neben der erforderlichen Höhe von 30 Metern für den Mobilfunkmasten auch eine Liste mit über 150 Unterschriften besorgter Bürger, die durch ein solches Bauwerk in einem Wohngebiet unter anderem einen Verlust an Wohnqualität und eine Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog befürchten. So wurden also Alternativstandorte gesucht. Vorgeschlagen wurde unter anderem ein Mast mit 50 Meter Höhe an der Autobahn, ein Standort in der Nähe des Bundeswehr-Übungsplatzes sowie die Errichtung einer Sendeanlage auf einem Hochspannungsmasten bei der Kreisstraße EI 18. Abzuwarten bleibt nun, ob die Prüfung dieser Standorte eine „funktechnische Eignung und wirtschaftliche Realisierbarkeit“ ergibt. Ist dies nämlich nicht der Fall, kann der Mobilfunkanbieter -sollte in einem Folgegespräch kein Konsens erzielt werden können- einen oder mehrere Masten auf selbst ausgesuchten Standorten errichten. Auch ohne Beteiligung der Gemeinde - so sieht es jedenfalls der sogenannte „Mobilfunkpakt II“ vor. Und noch mehr Zeit für eine weitere Standortsuche, so ein sichtlich entnervter Herr Pfeifer, werde man der Gemeinde nicht mehr einräumen können. Links zum Thema:
 
 

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