Schulneubau bezugsfertig

Kommunalpolitik

Der Innenhof (ältere Planansicht) wurde um mehr als 1 m abgesenkt, Mehrkosten rund 25.000 Euro.

Gute Nachrichten zur ersten Sitzung des Lentinger Gemeinderates im neuen Jahr: Der Neubau der Grund- und Mittelschule Lenting kann -mit einer Verzögerung von etwa drei Monaten- nun vollständig bezogen werden. Bis zum Ende des Monats soll der Umzug von den Behelfscontainern in das neue Schulgebäude vollzogen sein.

Dem neuen Sicherheitskonzept geschuldet wurde der Haupteingang der Schule auch in den neuen Bauteil verlegt; die bisherigen Eingänge im alten Schulhaus sowie im Bau III können nur mehr als Notausgänge genutzt werden.

Der Sicherheit wegen muß nun auch der Feuerwehreinsatzplan für alle Schulgebäude einschließlich Dreifachturnhalle aktualisiert werden, der Gemeinderat erteilte hierzu einmütig seine Zustimmung. Zugestimmt wurde ebenfalls den Nachträgen für Mittagsküche, Feuerlöscher, Malerarbeiten, Fassadenarbeiten sowie Außenanlagen, wobei letztere aufgrund der Absenkung des Geländeniveaus beim Verkehrsübungsplatz mit rund 25.000 Euro zu Buche schlagen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgeschlagen

Bei der Bauvoranfrage der Firma Forster, auf einer Teilfläche des ehemaligen Fleischwerks in der Bahnhofstraße ein Gewerbe- und Bürogebäude zu errichten, hat sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Umsetzung im Rahmen eines sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgesprochen.

Wie bereits in der Dezembersitzung angesprochen befindet sich das Betriebsgelände im planungsrechtlichen Außenbereich, so daß für einen Neubau zunächst neues Baurecht geschaffen werden muß. Nachdem sich hierbei aber Fragen z.B. über die Erschließung oder die Anbindung an den Straßenverkehr (bei dem Weg zur Lentinger Mühle handelt es sich nur um einen geteerten Feldweg) ergeben haben, sollen diese Themen im Bebauungsplanverfahren geklärt werden.

Weitere Bebauung im Steigweg abgelehnt

Einstimmig lehnte der Gemeinderat den Bauantrag für ein Sechs-Familienhaus am Steigweg 2 ab. Bereits in einer früheren Sitzung forderte der Gemeinderat die Reduzierung auf vier Wohneinheiten, dem der Antragsteller jedoch nicht nachkam. Nach Meinung des Gemeinderats handelt es sich hierbei jedoch um eine Dichtbebauung, die nicht dem Einfügegebot nach § 34 BauGB entspricht. Bemängelt wurden unter anderem auch die Dachneigung von 70 ° im Mittelbau (Treppenhaus) sowie die sich ergebenden Verkehrsprobleme im Zufahrtsbereich zur Wettstettener Straße.

Bebauungsplanverfahren zurückgestellt

Die für die weitere Entwicklung des Nahversorgungszentrums "Nürnberger Straße" erforderliche förmliche Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wurde bis zur Februarsitzung zurückgestellt: Nach Rücksprache mit dem von der Gemeinde beauftragten Rechtsanwalt müssen noch Unterlagen des Bauherrn nachgereicht werden. Vertagt wurde ebenfalls die Entscheidung über den geplanten Werbepylon für die Einkaufsmärkte; der Hauptausschuß hat sich jedoch bereits in seiner vorberatenden Sitzung für eine der beiden vorgeschlagenen Varianten ausgesprochen.

Ohne Einwände zur Kenntnis genommen wurde auch der Entwurf des Bebauungsplans der Nachbargemeinde Kösching: Südlich des Aldi soll dort ein Gewerbebetrieb entstehen, der mit einer eigenen Straße im Westen an die Bahnhofstraße angeschlossen wird.

 
 

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