Einfacher Bebauungsplan: Noch keine Einigung

Kommunalpolitik

Weiterhin Diskussionsbedarf sieht der Lentinger Gemeinderat nach der gestrigen Aprilsitzung wegen der Änderung des „einfachen Bebauungsplans zur Steuerung des Maßes der Nutzung bei der Bebauung von Grundstücken“. Darin ist festgelegt, wie groß ein Grundstück mindestens sein muss, um mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebaut werden zu können.

Bislang sieht die seit 17 Jahren unverändert gebliebene Satzung, welche für alle Baugrundstücke mit Ausnahme des Baugebiets Nord II gilt, eine Mindestgröße von 350 qm vor. Zwar hat der Gemeinderat in der Vergangenheit immer wieder Befreiungen erteilt, jedoch ist man sich inzwischen darin einig, aufgrund gestiegener Grundstückspreise und geänderter Vorstellungen der Bauherren eine allgemeine Anpassung vorzunehmen.

Fraktionsübergreifend einig, so das gestrige Echo aus der Sitzung, war man sich mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion, bei einer Bebauung mit Einzelhäusern und Doppelhaushälften die Mindestgröße auf 300 qm zu reduzieren. Diskussionsbedarf besteht allerdings weiter bei der Mindestgröße für Reihenmittelhäuser: Während die SPD hier 260 qm in den Raum geworfen hat, kann sich die FW-Fraktion durchaus sogar mit 250 qm anfreunden. Bei der CSU war man gestern jedoch zunächst der Meinung, auch 300 qm für Reihenmittelhäuser festzulegen.

In diesem Zusammenhang problematisch anzusehen ist dabei die mit dem Bebauungsplan einhergehende Stellplatzsatzung. Diese schreibt vor, daß je Grundstück für die erste Wohneinheit zwei und für jede weitere Wohneinheit ein Stellplatz nachzuweisen ist. So braucht z. B. ein real geteilter Vierspänner demzufolge acht Stellplätze, ein in Wohnungseigentum aufgeteilter dagegen nur fünf. Gemeinderat Christian Tauer (SPD) hatte deswegen bereits in der Märzsitzung angeregt, im Hauptausschuß mögliche Alternativen zu diskutieren. Der Ausschuß gab jedoch die Empfehlung, die bestehende Regelung beizubehalten. Den Fraktionen wird nun Gelegenheit gegeben, bis zur Maisitzung erneut zu beraten und ggf. zu einem Kompromiß zu finden.

Die "Stellplatzfrage" gestellt wurde ebenfalls anläßlich eines Bauantrags für die Erweiterung eines bestehenden Mehrfamilienhauses in der Straße „Am Hang“ um eine Wohneinheit. Der Eigentümer könnte zwar die erforderliche Anzahl von Stellplätzen nachweisen; ein Stellplatz verfügt dabei allerdings nicht über die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderliche Breite von 2,50 m. Da dieser Stellplatz allerdings schon früher einmal genehmigt wurde, wurde bei einer Gegenstimme zunächst beschlossen, die Stellungsnahme des Landratsamtes hierzu abzuwarten.
Die Nachfrage, ob es sich denn bei der Erweiterung tatsächlich nur um eine Wohneinheit handelt, wenn diese laut eingereichtem Bauplan über zwei Stockwerke läuft, nur durch eine gemeinschaftliche Außentreppe „verbunden“ ist und beide Stockwerke jeweils über ein Bad und eine Kochstelle verfügten, löste auch bei der -zahlreich vertretenen- Zuschauerschaft Diskussionen aus.

Erleichtert aufatmen können die Anwohner der Bahnhof- und Sudetenstraße. Der Antrag eines Unternehmers, das ehemalige Bahnhofsgelände zum Lagern und Schreddern von Holz nutzen zu dürfen, wurde bereits vor der Sitzung vom Antragsteller zurückgenommen. Er hätte einen anderen Standort außerhalb von Lenting gefunden, so die kurze Mitteilung von Bürgermeister Ludwig Wittmann.

 
 

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