Ja zur Planfeststellung, nein zur Abstufung der St 2335 zur Gemeindeverbindungsstraße

Kommunalpolitik

Der Autobahnanschluß Lenting-Ost und die Umfahrung Lenting-Kösching sind einen Schritt weitergekommen: Am 9. Februar 2009 erging von der Regierung von Oberbayern der Planfeststellungsbeschluß zu diesem seit Jahrzehnten geplanten, in letzter Zeit immer dringender geforderten Bauvorhaben.

In seiner Sitzung am vergangenen Dienstag zeigte sich der Gemeinderat denn auch grundsätzlich einverstanden mit dem Beschluß der Regierung. Trotzdem wird nun Rechtsmittel beim Verwaltungs­gericht eingelegt werden, denn die Mehrheit der Gemeinderäte (9:7) war mit der Entscheidung, daß die Staats­straße 2335 (Bahnhofstraße) auf Lentinger Gebiet zur Orts­verbindungs- und nicht zur Kreis­straße umgestuft werden soll, nicht einverstanden.

Bereits im Anhörungsverfahren wurde dies von der Gemeinde Lenting beanstandet. In der "Begründung der straßenrechtlichen Verfügungen" im Planfeststellungsbeschluß heißt es denn auch:

Gemeindeverbindungsstraßen sind danach Straßen, die den nachbarlichen Verkehr der Gemeinden oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen vermitteln. [...] Die Verkehrsbelastung ist kein in Art. 46 Nr. 1 BayStrWG genanntes Klassifizierungsmerkmal. Sie ist vorliegend auch kein Indiz für eine höhere, überörtliche Verkehrsbedeutung, die eine entsprechend höhere Klassifizierung begründen würde. [...] Der Straßenabschnitt zwischen den beiden Kommunen dient nicht dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises oder zwischen zwei benachbarten Landkreisen noch stellt er den erforderlichen Anschluß einer Gemeinde an das überörtliche Verkehrsnetz dar. [...] Überregionaler Verkehr wird zukünftig über die neue Umfahrung in westlicher oder östlicher Fortsetzung der St 2335 oder von der Autobahn A 9 in den Raum zwischen Lenting und Kösching hineinfahren.

Die der Abstimmung vorangegangene Diskussion war denn auch fraktions­übergreifend von zwei verschiedenen Gedanken getragen:

Zum einen hätte die Gemeinde, sollte sie Straßen­baulast­träger der Bahn­hof­straße werden alle Möglichkeiten, unerwünschten Verkehr (bspw. Schwerlast­verkehr) umzulenken oder eine generelle Geschwindig­keits­begrenzung auf 30 km/h einzurichten. Dem entgegen steht allerdings, daß die tägliche Fahrzeugbelastung an sich kaum abnehmen werde.

Zum anderen stellte sich die Frage, ob der Verkehr eine Umstufung zur Orts­verbindungs­straße überhaupt rechtfertige. Bei einer prognostizierten Verkehrsbelastung von rund 12.500 Fahrzeugen pro Tag könne, so die Argu­men­tation, kaum von einem aus­schließlich "nachbar­lichen Verkehr" zwischen Lenting und Kösching (mit statistisch rund 7.500 Fahrzeugen bei 14.000 Einwohnern) ausgegangen werden.

Dem weiter angebrachten Argument, man solle den Plan­fest­stellungs­beschluß auch deswegen annehmen, um den Baufortschritt nicht weiter zu verzögern, konnten sich letztlich nur sieben der 16 anwesenden Gemeinderäte anschließen.

 
 

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