Aussichtsloses Gerichtsverfahren

Kommunalpolitik

Die im Donaukurier-Leserbrief vom 5. September gezogene Schlussfolgerung einer Anwohnerin in der Sudetenstraße, der Lentinger Gemeinderat hätte durch seine jüngste Entscheidung keine Bedenken mehr gegen die Errichtung und den Betrieb des Blockheizkraftwerks, können wir nicht nachvollziehen. An unserem Standpunkt, wonach es sich hier um ein Projekt handelt, das unweit einer Wohnbebauung fehl am Platz ist, hat sich nichts geändert.

In der Augustsitzung des Gemeinderates ging es allerdings, anders als der Leserbrief vermuten lässt, nicht um das Für und Wider zum Bau des BHKW: Mit dessen Bau hätte schon vor fast einem Jahr begonnen und der Betrieb aufgenommen werden können, nachdem die erforderliche Baugenehmigung bereits am 25. September 2007 durch das Landratsamt Eichstätt rechtskräftig erteilt wurde. Der Gemeinderat hatte zuvor geschlossen bei nur einer Gegenstimme die Genehmigung abgelehnt. Stattdessen stand nun am 12. August zur Debatte, ob gegen das für die Gemeinde negativ ausgefallene Verwaltungsgerichtsurteil weitere Rechtsmittel eingelegt werden sollten.

Gegenstand des Verwaltungsgerichtsverfahrens war dabei ausschließlich - und das wurde bei der Urteilsbegründung auch ausdrücklich hervorgehoben - die Enteignung der Gemeinde, also das Recht des Betreibers auf Verlegung einer Starkstromleitung vom BHKW zum Einspeiseverteiler am Bergfürst über Gemeindegrund. Die Baugenehmigung selbst war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand eines Verwaltungsgerichtsverfahrens.

Da die Urteilsbegründung unmissverständlich zum Ausdruck brachte, daß nach der derzeitigen Gesetzeslage auch von einer höheren Gerichtsinstanz keine andere Entscheidung zu erwarten sei, hat sich der Gemeinderat mehrheitlich gegen weitere Rechtsmittel ausgesprochen. Als -in der Sitzung durchaus angesprochene- Alternative hätte die Gemeinde nötigenfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen und, weil es sich bei der Rechtsgrundlage für die Enteignung um ein Bundesgesetz handelt, im Rahmen einer Normenkontrollklage weiter beim Bundesverfassungsgericht prozessieren müssen.

Da jedoch der Ausgang des Verfahrens höchst ungewiss gewesen wäre und die Kosten des Verfahrens im fünf- bis sechsstelligen Bereich gelegen hätten, kam für uns eine Fortführung des Verfahrens nicht in Frage.

Den Gemeinderäten, die sich in der Vergangenheit gegen die Errichtung des BHKW eingesetzt hatten, nun einen „gekonnten Schachzug“ vorzuwerfen, mag aus der Enttäuschung der Leserbriefschreiberin heraus vielleicht menschlich nachvollziehbar sein. Sachlich betrachtet wäre die Investition zigtausender Euro in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren allerdings Verschwendung von Steuermitteln.

Für die SPD-Fraktion

Wilfried Holzapfel
Fraktionsvorsitzender

 
 

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