Den Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Reicherzer von der Kanzlei Roithmaier, Döring & Kollegen konnte sich der Lentinger Gemeinderat bei der gestrigen Sitzung nur anschließen: Nachdem das Landratsamt Eichstätt am 29.01.2008 mit einem Bescheid auf vorzeitige Besitzeinweisung das Enteignungsverfahren gegen die Gemeinde eingeleitet hat, wird nun der Gerichtsweg beschritten.
Kommunalpolitik
Gestellt wurde der Antrag auf Enteignung vom Betreiber der geplanten pflanzenölbetriebenen Blockheizkraftwerke, der -so hört man- inzwischen die Lentinger Bürger mit einem eigenen, großformatigen Informationsblatt von seinem Vorhaben überzeugen will.
Da der Bescheid des Landratsamtes den "sofortigen Vollzug" zuläßt, mithin also sofort gebaut werden könnte, wurde zunächst beim Verwaltungsgericht beantragt, eine sogenannte "aufschiebende Wirkung" herzustellen, d.h. bis zu einer Entscheidung im eigentlichen Klageverfahren einen Baustopp zu erreichen.
Nach Erläuterung des von der Gemeinde eingeschalteten Rechtsanwalts, welche Ansatzpunkte für eine Klage vorhanden sind, stimmten die Gemeinderäte mit 15 zu 1 Stimmen für den Klageweg, der auch vom Bayerischen Gemeindetag unterstützt wird.