Einladung zur Unterbezirkskonferenz, am Mittwoch, 01. Februar 2012

Unterbezirk

19.30 Uhr; Gasthof Lindenwirt
Hauptstr. 43, 85095 Denkendorf
Tel.: 08466/349

Vorgeschlagene Tagesordnung

1. Eröffnung, Begrüßung
Sven John, Kreisrat
Unterbezirksvorsitzender

2. Für gleiche Bildungschancen in Bayern
Martin Güll, MdL, Vorsitzender des Arbeitskreis Bildung,
Jugend und Sport der SPD-Landtagsfraktion

3. Vorstellung der Arbeit Bildung am Limes
Alfons Weber, Gemeinderat, Vorsitzender des Vereins
Bildung am Limes

4. Diskussion

5. Resolution für mehr Bildungschancen in Bayern
Svenja Linnhoff, stv. Unterbezirksvorsitzende
(Entwurf der Resolution siehe Zusatzseite)

6. Aussprache der Resolution

7. Beschlussfassung

8. Schlusswort

Geplantes Ende: 21:30 Uhr

Gäste sind herzlich willkommen!

Freundschaft

Sven John
Unterbezirksvorsitzender

Dieter Betz Elisabeth Kreis Svenja Linnhoff Andrea Mickel
stv. Vorsitzender stv. Vorsitzende stv. Vorsitzende stv. Vorsitzende

Dr. Stefan Schieren Carmen Schmidl
stv. Vorsitzender stv. Vorsitzende

Bildungspolitische Resolution des SPD-UnterbezirksSPD-Logo_neutral Eichstätt (Entwurf)
Svenja Linnhoff
stv. Unterbezirksvorsitzende

Keiner darf verloren gehen!

Gleiche Bildungschancen für alle

1. Bildungsgerechtigkeit

Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass jeder das gleiche Recht auf Bildung hat, unabhängig
vom Einkommen oder sozialem Status der Eltern. Dazu gehört, dass sämtliche Bildungs-
einrichtungen, von der Kindertagesstätte bis zum Studium, kostenfrei sind. Dies gilt auch
für den sächlichen Schulbedarf und die Abschaffung der Studiengebühren.
Ebenso muss jedes Kind individuell nach seinem Leistungs- und Entwicklungsstand
gefördert werden. Hierzu gehört die Förderung der Sprachkompetenz aller Kinder. Ziel ist
es, dass keine Schülerin und kein Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen und ein
reibungsloser Übergang in eine Berufsausbildung oder in eine weitere schulische Lauf-
bahn ermöglicht wird.

2. Neue Form der Lehrerausbildung

Die unterschiedlichen Lehramtsstudiengänge sollen durch ein einheitliches pädagogisches
Grundstudium, das Teamfähigkeit, Diagnosefähigkeiten, sozial- und entwicklungspsycho-
logische Kenntnisse und erziehungswissenschaftliche Kenntnisse zum Schwerpunkt hat,
für alle Lehramtsstudentinnen und -studenten ersetzt werden. Nach dem Bachelorab-
schluss erfolgt die Spezialisierung nach Fach und Schulart und schließt mit einem
Masterabschluss ab.

3. Frühkindliche Bildung stärken

Bildung beginnt bereits im Kleinkindalter und setzt ein flächendeckendes, mit Rechtsan-
spruch abgesichertes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen auch als Bildungseinrich-
tungen voraus. Die Kostenfreiheit aller Angebote, also Kinderkrippen, Kindergärten, etc.
soll durchgesetzt und die Finanzierung durch den Freistaat gesichert werden.
Der Beruf Erzieherin/Erzieher soll aufgewertet werden, indem die Ausbildung zukünftig
durch die Hochschulen durchgeführt wird. An den Universitäten werden hierzu die Lehr-
stühle für frühkindliche Bildung ausgeweitet, mit dem Ziel zu forschen und auszubilden.
Dieser Studiengang wird mit der LehrerInnenausbildung der Unterstufe vernetzt. Das setzt
eine bessere Bezahlung aller erzieherischen Tätigkeiten voraus, welche durch den Staat
zu finanzieren ist. Ebenso muss die Ausstattung deutlich angehoben werden, damit der
Rechtsanspruch auf einen frühkindlichen Bildungsplatz auch umgesetzt werden kann.

4. Organisation des Schulwesens

Alle Schulstandorte können erhalten werden, indem wir sie künftig als Gemeinschafts-
schule organisieren. Die Gemeinschaftsschule wird nach den Prinzipien „länger gemein-
sam lernen“, „wohnortnah“ und als Ganztagsschule organisiert. Um die vielen kleinen
Schulstandorte in Bayern zu erhalten, ist die Gemeinschaftsschule durch moderne jahr-
gangs- und klassenübergreifender Konzepte so zu gestalten, dass sie auch in kleinen
Einheiten ab 100 SchülerInnen ein differenziertes Bildungsangebot anbieten kann. An den
Gemeinschaftsschulen werden die Jahrgangsstufen 1 bis 10 geführt. Weiterhin besteht die
Möglichkeit nach der Grundschulzeit auf ein Gymnasium überzutreten.

5. Eigenverantwortlichkeit der Bildungseinrichtungen

Die kommunalen Gebietskörperschaften sollen mit mehr Zuständigkeiten bei der Erstell-
ung einer verbindlichen und passgenauen Bildungs- und Schulplanung ausgestattet
werden. Dazu wird in jeder Region ein Bildungsplan erstellt, der laufend fortgeschrieben
wird. Ebenso sollen die Lehrpläne durch Kerncurricula (Kerncurriculum beschreibt einen
verbindlichen, minimalen inhaltlichen Kernbereich eines Faches und ist im Gegensatz zu
den bisherigen Rahmenrichtlinien ergebnisorientiert) und die starre Stundentafel durch
Stundenpools ersetzt werden.
Um dies zu erreichen, muss die Zuständigkeit des Kultusministeriums in pädagogischen
Fragen im Wesentlichen auf folgende Aufgaben beschränkt werden: Entwicklung eines
Landesbildungsplanes, der die Bildungsziele für Bayern konkret festlegt, Festlegung von
Rahmenlehrplänen, Beratung der Bildungseinrichtungen, Qualitätskontrollen mit interner
und externer Evaluation ( = das methodische Erfassen und das begründete Bewerten von
Prozessen und Ergebnissen zum besseren Verstehen und Gestalten einer Praxis-Maß-
nahme im Bildungsbereich durch Wirkungskontrolle, Steuerung und Reflexion). Ebenso
soll die Zuständigkeit des Kultusministeriums in organisatorischen Fragen im Wesentlich-
en auf folgende Aufgaben beschränkt werden: Koordinierung, Finanzierung und Grund-
satzfragen. Über den Einsatz des pädagogischen Personals von der Auswahl bis zur
Verwendung entscheidet die Schule in der Regel selbständig und eigenverantwortlich. Die
Schulbürokratie wird zugunsten der Bildungseinrichtungen dezentralisiert und abgebaut.
Insbesondere die Schulämter und die Schulabteilungen an den Regierungen werden
abgeschafft.
Den Bildungseinrichtungen müssen für den im Rahmen der größeren Selbständigkeit
notwendigen erhöhten Personalbedarf ausreichend Verwaltungspersonal und Lehrer-
stellen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören zum Lehrpersonal an Schulen nun
pädagogische Teams mit Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen, Psychologen/innen und
Erziehungsfachpersonal.

 

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