Neu zum 1. Januar

Bundespolitik

2006 hat die Große Koalition eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die zum Jahresbeginn 2007 in Kraft treten. Mit diesem Überblick dokumentieren wir die wichtigsten Änderungen, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen. Nicht alle sind populär – wie zum Beispiel die Mehrwertsteuererhöhung. Um so wichtiger ist es, sie mit guten Argumenten zu begründen.

Unsere Politik orientiert sich dabei an drei Zielen.

Wir wollen:

  • eine starke Wirtschaft, die Arbeitsplätze schafft und sichert;
  • einen handlungsfähigen Staat, der in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen;
  • eine solidarische Gesellschaft mit soliden Sozialsystemen, die den Bürgerinnen und Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit ermöglicht.

1. Familienleistungen

1.1 Das neue Elterngeld

Fakten
Das neue Elterngeld gibt es für alle, die nach Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit ganz unterbrechen oder weniger als 30 Wochenstunden arbeiten. Der Elternteil, der eine Babypause macht, erhält 12 Monate lang 67% des entfallenden Nettoeinkommens (maximal 1800 Euro = 67% der Bemessungsgrenze von 2.700 Euro Einkommen vor der Geburt). Beteiligen sich beide Elternteile für mindestens zwei Monate an der Babypause, wird das Elterngeld 14 Monate gezahlt. Allein Erziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate. Das monatliche Elterngeld kann auch halbiert und dann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. Geringverdiener erhalten ein erhöhtes Elterngeld: Liegt ihr Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, steigt das Elterngeld auf bis zu 100% Ersatzleistung. Alle Nicht-Erwerbstätigen – Arbeitslose, Hausfrauen, Studierende – erhalten ein Elterngeld von 300 Euro, das nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird. Die bis zu dreijährige Elternzeit mit Arbeitsplatzgarantie und Teilzeitanspruch bleibt erhalten.

Argumente
Das neue Elterngeld ist ein entscheidender Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es bringt zahlreiche Verbesserungen, die den veränderten Lebensumständen und Wünschen junger Familien gerecht werden.

  • Das Elterngeld sichert den Lebensstandard von jungen Familien und beugt damit langfristig finanziellen Problemlagen vor.
  • Das Elterngeld fördert die Gleichstellung der Geschlechter, indem es insbesondere Frauen nach der Geburt eines Kindes wirtschaftlich unabhängig macht, ihre schnellere Berufsrückkehr unterstützt und Vätern zum ersten Mal eine reale Chance auf eine Baby-Pause gibt.
  • Das Elterngeld erleichtert jungen Paaren die Entscheidung für ein (weiteres) Kind.

2. Änderungen im Steuerrecht

Argumente

Mit den zahlreichen Änderungen im Steuerrecht verfolgen wir das Ziel, die Einnahmen des Staates zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern.

  • Nach wie vor haben Bund, Länder und Kommunen Schulden in Höhe von 1,5 Billionen Euro.
  • Jeder sechste Euro der Bundesausgaben wird für Zinszahlungen aufgewendet.
  • Rund 20% des Bundeshaushalts, also etwa 50 Milliarden Euro, sind nicht durch nachhaltige Einnahmen gedeckt.

Im Interesse der nachfolgenden Generationen sind wir verpflichtet, die immense Verschuldung Schritt für Schritt abzubauen und wieder zurück zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen. Auf der anderen Seite braucht der Staat verlässliche Einnahmen, um dringend benötigte Investitionen zu tätigen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht vom Staat

  • dass er seine großen sozialen Aufgaben – Hilfe bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, Vorsorge für das Alter – erfüllt;
  • dass er für die junge Generation gute Bildungs- und Erziehungseinrichtungen – von der Kita, über die Schule bis zur Hochschule – bereitstellt;
  • dass er für eine moderne,intakte und leistungsfähige Infrastruktur – Straße,Schiene,usw. – sorgt;
  • dass er kontinuierlich in Forschung,Entwicklung und Zukunftstechnologien investiert, um Deutschland technologisch und wirtschaftlich an der Weltspitze zu halten;
  • dass er seinen Beitrag zu einer vielfältigen und anregenden Kulturlandschaft – von Museen, Theatern bis hin zur freien Kulturszene – leistet.

Um die Einnahmen des Staates zu verbessern,setzen wir auf Sparmaßnahmen und auf die Streichung von nicht mehr gerechtfertigten Steuervorteilen und Steuerschlupflöchern. Da dies aber alles nicht reicht, haben wir darüber hinaus eine Anhebung der Mehrwertsteuer beschlossen. Gleiches gilt für weitere steuerliche Maßnahmen – zum Beispiel für die Erhöhung der Versicherungssteuer oder für die Absenkung des Sparerfreibetrags.

2.1 Erhöhung der Mehrwertsteuer

Fakten
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer wird von 16% auf 19% erhöht; der ermäßigte Steuersatz von 7% bleibt unverändert.

Argumente
Sanierung der Haushalte und Impulse für den Arbeitsmarkt
Die höheren Einnahmen aus Mehrwertsteuer nutzen wir zur Sanierung der öffentlichen Haushalte und zur Senkung der Lohnnebenkosten. Niedrigere Lohnnebenkosten sind eine wichtige Voraussetzung für neue Arbeitsplätze.
So werden die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer verteilt.

  • Zwei Prozent-Punkte kommen den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden zugute, die damit wichtige Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger erbringen können.
  • Ein Prozent-Punkt wird zur Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung genutzt, die von 6,5% auf 4,2% gesenkt werden. Dies gibt neue Impulse für den Arbeitsmarkt.

Kein Einbruch der guten Konjunktur

Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die wir in der Regierung Gerhard Schröder angelegt haben, zeigt immer mehr Erfolge. Das Wirtschaftswachstum war im dritten Quartal 2006 so stark wie zuletzt im Jahr 2000. Die Arbeitslosigkeit sinkt endlich. Deutschland ist wieder Konjunkturlokomotive in Europa und bei den Arbeitskosten sind wir international konkurrenzfähig. Der Standort Deutschland ist stark wie lange nicht mehr.Deshalb gehen die meisten Experten davon aus, dass die Mehrwertsteuererhöhung die gute Konjunktur auch 2007 nicht merkbar bremsen wird und es wirtschaftlich weiter aufwärts geht. Und mit dem neuen Mehrwertsteuersatz von 19% liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld und bleibt damit wettbewerbsfähig.

Die soziale Balance wird gehalten

  • Für die meisten Güter und Waren des täglichen Bedarfs – z.B. Lebensmittel – bleibt es beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%, der nicht geändert wird.
  • Auf Mieten und ärztliche Leistungen wird weiterhin keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
  • Für andere Waren und Dienstleistungen – und das sind insbesondere auch Luxusgüter – ist die Mehrwertsteuer eine Steuer, die alle in gleicher Weise trifft.

2.2. Versicherungssteuer

Fakten

Die Versicherungssteuer wird ebenfalls um 3 Punkte auf 19% angehoben.

2.3 "Reichensteuer"

Fakten
Der Spitzensteuersatz steigt von 42% auf 45% ab einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete.

Argumente

  • Die Reichensteuer sorgt dafür, dass in Deutschland auch starke Schultern wieder mehr tragen müssen.
  • Die Reichensteuer bringt Geld ein. Das Steuermehraufkommen beläuft sich ab 2009 auf 1,3 Milliarde Euro pro Jahr.
  • Selbständige und Gewerbetreibende bekommen allerdings bis zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform (voraussichtlich 2008) eine Schonfrist in Form eines Entlastungsbetrags.

2.4 Kindergeld/ Kinderfreibeträge

Fakten
Die Altersgrenze für das Kindergeld und Kinderfreibeträge wird allgemein vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.Für Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982 und für Kinder,welche die Voraussetzungen für einen sog. Verlängerungstatbestand erfüllen, gelten Übergangsregelungen. Kinder, die 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben, können noch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr für den Anspruch auf Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge berücksichtigt werden. Kinder, die 2006 das 24. Lebensjahr vollendet haben,werden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt. Darüber hinaus gilt: Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder nichtmehr erfüllt, können die Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Höchstbetrag von 7.680 Euro – unter Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes, die 624 Euro übersteigen – im Kalenderjahr berücksichtigt werden,wenn das Kind kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.

Argumente
Unser politisches Ziel ist es, junge Menschen früher in den Beruf zu bringen. Insbesondere ist die Studiendauerbei uns im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu lang. Mit den Hochschulreformen, die wir seit 1998 in Gang gesetzt haben, und den damit verbundenen neuen Bachelor- und Masterabschlüssen werden wir in den nächsten Jahren zu früheren Studienabschlüssen und einem früheren Berufseinstieg kommen. Dies rechtfertigt auch die Absenkung der Altersgrenzen für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Für die Übergangszeit gibt es die oben genannten Sonderregelungen.

2.5 Änderungen in der Steuererklärung

Argumente
In den Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU hatten wir uns darauf geeinigt, nicht mehr gerechtfertigte Steuervergünstigungen zu streichen. Bei einigen Punkten konnten wir unsere Vorstellungen (z.B. Streichung der Eigenheimzulage ab 1.1. 2006) durchsetzen, bei anderen Punkten setzte sich die Union durch (z. B. Kürzung der Pendlerpauschale). Bis 2009 sollen insgesamt Steuervergünstigungen im Umfang von 19 Milliarden Euro abgebaut werden.

2.5.1 Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Fakten

  • Die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist künftig nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
  • Um Härten für Fernpendler zu vermeiden,gewährt der Fiskus künftig ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Sonderausgabe, die wie Werbungskosten behandelt wird.
  • Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 Euro.
  • Auch Unfälle, die Arbeitnehmer/innen auf dem Weg zur Arbeitsstätte erleiden, sind künftig nicht mehr von der Steuer absetzbar.

Argumente
Mit der Änderung wird das sog. "Werkstorprinzip" umgesetzt: Danach sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dem Grunde nach keine Werbungskosten; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben. Die Steuersystematik rechnet diese Kosten der Privatsphäre zu.

  • Nach statistischen Berechnungen werden sich über die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verschlechtern. Denn für sie gilt weiterhin der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro), der Aufwendungen für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle bis zu 14 Kilometern (bei 220 Arbeitstagen) abdeckt.

2.5.2 Sparerfreibetrag

Fakten
Der Sparerfreibetrag wird gesenkt.

  • Alleinstehende: von 1.370 Euro auf 750 Euro
  • Ehepaare: von 2.740 Euro auf 1.500 Euro

2.5.3 Arbeitszimmer / Arbeitsmittel

Fakten

  • Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur noch dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet.
  • Die Aufwendungen für Arbeitsmittel wie z.B. Schreibgerät, PC, Schreibtisch und Regale können weiterhin als Werbungskosten abgesetzt werden.

Argumente
Diese Regelung dient der Verwaltungsvereinfachung und soll die gerade bei Arbeitszimmern schwierige Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre erleichtern.

2.5.4 Finanzamtsauskünfte/ Steuerberatungskosten

Fakten

  • Eine "verbindliche Auskunft" vom Finanzamt (nur im betrieblichen Bereich) kostet mindestens 100 Euro.
  • Die Kosten für private Steuerberater können für Steuererklärungen ab dem Jahr 2006 nicht mehr abgesetzt werden. Steuerberatungskosten können allerdings weiterhin als Betriebsausgaben oder beruflich bedingte Werbungskosten abgesetzt werden
.

Argumente
Die Gebühr für verbindliche Auskünfte müssen nur Firmen bezahlen. Inzwischen werden die Finanzämter von entsprechenden Anfragen überflutet. Da es sich bei den verbindlichen Auskünften um qualifizierte Dienstleistungen handelt, ist eine entsprechende Gebühr nur angemessen.

3. Änderungen bei den Lohnnebenkosten

3.1 Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Fakten

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 6,5% auf 4,2%.

Argumente
Die Senkung der Lohnnebenkosten ist ein wichtiges Ziel der großen Koalition: Es geht darum Arbeit billiger zu machen, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein bzw. zu bleiben. Die höheren Beiträge für Renten- und Krankenversicherungen werden nach Expertenberechnungen (Finanzwiss. Forschungsinstitut der Universität Köln; Ende Oktober 2006) durch die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung in allen Einkommensklassen mehr als ausgeglichen.

3.2 Beitrag zur Rentenversicherung

Fakten

Der Beitrag zur Rentenversicherung steigt von 19,5 auf 19,9%.

Argumente
Die Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich in diesem Jahr positiv entwickelt. Die günstige wirtschaftliche Entwicklung im laufenden Jahr, die sich ebenfalls für 2007 abzeichnet, stabilisiert die Einnahmen der Rentenversicherung deutlich.

Die Koalition strebt eine weitere Konsolidierung und Stabilisierung der Rentenkasse in den folgenden Jahren an. Um auch 2008 und 2009 den Beitragssatz – ohne den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel – stabil bei 19,9% halten zu können, halten wir an der in der Koalitionsvereinbarung beschlossenen Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9% für das Jahr 2007 fest.

Die erkennbaren Entwicklungen in der Rentenversicherung, vor allem der demografische Wandel, durch den in Zukunft weniger Beitragszahler für mehr Rentnerinnen und Rentner sorgen, können nur bewältigt werden, indem alle Beteiligten ihren Beitrag leisten: Heute und künftig Beitragszahlende genauso wie die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner. Mit den auf lange Sicht angelegten Änderungen in der Rentenversicherung sind die wesentlichen Wegmarken gesetzt. Alle Gruppen tragen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit dazu bei, die Rente auch für unsere Kinder und Enkelkinder verlässlich zu halten.

Eine verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zukunft sicherzustellen, ist Ziel sozialdemokratischer Politik für Deutschland.

 

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