Zum Thema "Nordpark"

Kommunalpolitik

Als "Einkaufsmeile in Lenting", als "kleine Antwort" Lentings auf den Westpark, als "Nordpark" wurde sie jüngst im Donaukurier dargestellt:

Die Planung über einen Einzelhandels­standort eines Ingolstädter Gewerbe­immobilien­maklers, der auf der "grünen Wiese" an der Nürnberger Straße gegenüber der Raiffeisenbank entstehen soll. Eine Bestandsaufnahme.


Der Kartenausschnitt zeigt (blaue Markierung) das Grundstück, auf dem der Einzelhandelsstandort geplant ist.

In der Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2010 beschließt der Lentinger Gemeinderat einstimmig, daß die Fläche nördlich des Freizeitgeländes "Am Bergfürst" im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes als Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll.

Wie die Anbindung eines solchen Gewerbegebietes vonstatten gehen soll, wird bei der Beschlußfindung, der rege, auch strittige Diskussionen zuvorgehen, ausgeklammert. Ein Teil des Gemeinderates befürwortet einen Kreisel am Standort Edeka/Raiffeisenbank, ein Teil eine Anbindung der Erschließung etwas weiter oberhalb. Eine Entscheidung braucht allerdings nicht getroffen werden, da ein Baurecht erst in einer zweiten Stufe, dem Bebauungsplan, entsteht.

In der Gemeinderatssitzung vom 6. April 2010 wird der Antrag der Firma Schiller auf Errichtung eines "Einzelhandels­standsorts Lenting" erstmals öffentlich behandelt. Ein bisher landwirtschaftlich genutztes Grundstück östlich der Raiffeisenbank soll zu etwa zwei Drittel mit Einzelhandels­betrieben bebaut werden; vorgestellt wird ein Konzept mit einem Lebensmittel-Vollsortimenter, einem Discounter sowie einem Drogeriemarkt bzw. Fachmarkt.

Einer ausführlich und kontrovers geführten Diskussion zu einer Grund­satz­entscheidung folgt eine äußerst knappe Abstimmung mit 9:8 Stimmen zugunsten des Bauvorhabens.

Bei der Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2010 stand das Thema "Nordpark" erneut auf der Tagesordnung. Diesmal ging es konret um den Antrag auf "landesplanerische Beurteilung" des Bauvorhabens. Diese ist erforderlich, da es für das beabsichtigte Bauvorhaben keinen Bebauungsplan gibt und aufgrund des sogenannten Landes­entwicklungs­plans und des Regionalplanes Beschränkungen über solch große Einzel­handels­standorte bestehen.

Das bisher zu 2/3 zur Bebauung angedachte Grundstück soll nach dem aktuellen Antrag nun zu etwa 3/4 auf einer Fläche von ca. 16.450 qm bebaut werden; neben einem Lebensmittel-Vollsortimenter mit 1.800 qm Verkaufsfläche sollen nun ein Discounter mit 799 qm Verkaufsfläche, eine Apotheke mit 100 qm Verkaufsfläche sowie ein Fachmarkt für Tiernahrung und -zubehör oder ein Drogeriefachmarkt mit 799 qm Verkaufsfläche entstehen. Die ursprünglich geplanten 232 Stellplätze werden auf 160 bis 180 Stellplätze reduziert.

Ohne weitere Diskussion wurde diesem Antrag mit fünf Gegenstimmen zugestimmt.

 
 

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