Vorerst keine Begräbnisstätte für totgeborenes Leben

Kommunalpolitik

Uberraschend, weil denkbar knapp fiel bei der gestrigen Gemeinderats­sitzung das Votum gegen die Schaffung einer Begräbnis­stätte für totgeborenes Leben auf dem Gemeinde­friedhof aus. Voraus­gegangen war eine Aussprache zugunsten des bereits im Jahr 2006 anfänglich behandelten Antrags des Lentinger Pfarr­gemeinde­rates. Dem nun geforderten Grundsatz­beschluß konnten sich aller­dings nur sieben von 15 anwesenden Gemeinde­räten anschließen.

Dem Antrag liegt ein ernstes, aber weitgehend als Tabu behandeltes Thema zugrunde: So konnten bis zur Änderung des bayerischen Bestattungs­gesetzes im Jahre 2005 Tot- oder Fehlgeburten unter einem Gewicht von 500 Gramm überhaupt nicht bestattet werden und galten schlichtweg als "klinischer Abfall" - eine schmerzliche Erfahrung für Eltern, die eben ihr Kind verloren hatten. Nach der Änderung des Gesetzes wurden an den örtlichen Kliniken in Eichstätt und Kösching entsprechende Gräber­felder angelegt, um eine standes­gemäße Beisetzung zu ermöglichen und einen Ort für die Trauernden zu schaffen.

Ob sich für Lenting mit (dem Antrag des Pfarr­gemeinde­rates zufolge) statistisch zwei bis drei Fehl- bzw. Totgeburten jährlich ein tatsächlicher Bedarf vor Ort ergibt, eine eigene Begräbnis­stätte zu errichten, stand bei der Diskussion kaum zur Debatte. Bürger­meister Ludwig Wittmann stellte jedoch fest, daß auf dem Lentinger Gemeinde­friedhof durchaus bereits in Kinder- oder Familien­gräbern derartige Bestattungen vorgenommen wurden, und natürlich auch die Urnenwand zur Verfügung stehe.

Nachdenkliches Schweigen, auch bei den Zuschauern, herrschte nach Fest­stellung des Abstimmungs­ergebnisses im Sitzungssaal des Rathauses. Es ist deshalb gut möglich, daß der Antrag in dieser Legislatur­periode nochmals zur Behandlung anstehen wird.

Weitere Themen im Gemeinderat waren unter anderem die Überprüfung der Satzung für einfache Bebauungs­pläne im Hinblick auf die Mindest­größe von Grundstücken und das Erfordernis von Stellplätzen, welches zunächst vom Haupt­ausschuß nochmals beraten werden soll, und eine Information über ein Gespräch mit Behörden­vertretern zum geplanten Kreisel an der Wettstettener Straße.

 
 

Aktuelles

404 Not Found

Not Found

The requested URL was not found on this server.